Einkommensorientierte Förderung (EOF)

Die Städte und Landkreise, sowie der Freistaat Bayern unterstützen mit dem Förderprogramm Einkommensorientierte Förderung (EOF) die Schaffung von Wohnraum mit niedrigen Mieten für Haushalte mit geringem Einkommen.

Im Rahmen des Fördersystem EOF erhalten die Bewohner je nach Ihrer Einkommensstufe eine Zusatzförderung auf die Miete, die sich nach der Höhe Ihres Gesamthaushaltseinkommens richtet. Diese Zusatzförderung muss, für die zur Bezahlung Ihrer Miete verwenden werden. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz kann zusätzlich beantragt werden.

Die Zusatzförderung wird je nach Baujahr und jeweiligem Stand der Förderung auf einen Monatsbetrag pro Quadratmeter festgelegt. Dieser ergibt sich aus der Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsangehörigen und der entsprechenden Zuordnung in die zutreffende Einkommensstufe.

Die Berechnung erfolgt nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) und unterteilt sich in

  • Haushalte der Einkommensstufe I, diese erhalten die volle Zusatzförderung
  • Haushalte der Einkommensstufe II bis III erhalten diese vermindert um jeweils 1,00 Euro je m² Wohnfläche.

Überschreitet das Einkommen die Stufe III entfällt die Zusatzförderung.

Die Tabelle unten mit dem Beispiel eines Mietpreises von 10,00 Euro/m² netto kalt gibt darüber Auskunft, wie sich die Miete und die Zusatzförderung zusammensetzten könnten. Die Bindungsdauer für die Einkommensorientierte Förderung (EOF) ist je nach Baujahr und jeweiligem Stand der Förderung 25 oder 40 Jahre ab Erstbezug der Wohnung.

München Modell Miete

Mit dem Die Landeshauptstadt München bietet Haushalten mit mittleren Einkommen und Familien mit Kindern die Möglichkeit, Wohnungen zu tragbaren Mieten zu finden.

München gehört zu den teuersten Städten Deutschlands. Deshalb hat die Landeshauptstadt München das kommunale Förderprogramm „München Modell“ ins Leben gerufen, um bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen und Familien mit Kindern die Möglichkeit zu bieten, Wohnungen zu tragbaren Mieten zu finden. München Modell Wohnungen kosten mehr als staatlich geförderte Wohnungen („Sozialwohnungen“ / EOF), sind aber günstiger als Wohnungen auf dem freien Mietmarkt.

Um eine solche Wohnung anmieten zu dürfen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies prüft das Amt für Wohnen und Migration der Landeshauptstadt München und stellt auf Antrag eine München Modell Bescheinigung aus.

Mit dieser Bescheinigung können Sie sich dann direkt auf eine freie München Modell Wohnung beim Vermieter bewerben.

Die Anfangsmiete (bei neugebauten Wohnungen) beträgt je nach Baujahr circa zwischen 11,00 und 12,00 Euro pro Quadratmeter (Nettokalt) im Monat. Für Mietanhebungen gelten die städtischen Bestimmungen, die über die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hinausgehen. Die Bindungsdauer für das München Modell Miete ist 40 Jahre ab Erstbezug der Wohnung.